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Allgemeine Geschäftsbedingungen von der
GTG GmbH

Stand: 2024

1. Anmeldemöglichkeiten
GTG GmbH / Klauser Ried 37 / A-6842 Koblach
Internet: [www.team-instruktor.at](http://www.team-instruktor.at)
E-Mail: edi.gerstgrasser@team-instruktor.at

Bitte bei Anmeldungen unbedingt den Namen des Teilnehmers und die vollständige Adresse des Absenders inkl. Telefon und E-Mail angeben.

2. Anmeldebestätigung
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung von uns eine schriftliche Bestätigung. 4 Wochen vor Beginn erhalten Sie die Rechnung. Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund zu stornieren. In diesem Fall sind wir nur zur Erstattung bereits gezahlter Investitionsbeträge verpflichtet. Für Verdienstentgang und Aufwände Ihres Unternehmens übernehmen wir keinerlei Ersatzleistungen.

3. Leistungen
Unsere Leistungen umfassen die Durchführung des Auftrags laut Beschreibung sowie laut des Angebots oder E-Mail. Die Investition versteht sich zzgl. 20% USt.

4. Unterkunft
Notwendige Hotelreservierungen nehmen wir gerne in Ihrem Auftrag vor. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung rechnen Sie bitte vor Ort mit dem Hotel ab.

5. Änderungen
Sie sind am gebuchten Termin verhindert. Was tun? Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- Sie nennen GTG GmbH einen Ersatzteilnehmer.
- Sie buchen um (einmalig bis 21 Tage vor der Veranstaltung).
- Sie stornieren den Termin und zahlen 100% der Gebühren.
- Wenn Ihre Absage 14-28 Tage vor Beginn des Trainings bei der GTG GmbH eingeht, zahlen Sie nur 75%. Wenn Ihre Absage mehr als 28 Tage vor Beginn eingeht, zahlen Sie nur 50%.
- Die GTG GmbH behält sich vor, Veranstaltungsinhalte im Interesse der Teilnehmergruppe zu ändern.

6. Teilnehmerzahl
Zur effizienten Durchführung der Veranstaltung und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher eine frühzeitige Anmeldung.

7. Berufskraftfahrer Weiterbildung C95/D95
Die Teilnehmer, die bei Berufskraftfahrer-Weiterbildungen teilnehmen, müssen am Stück 7 netto Stunden gesamt anwesend sein, zusätzlich der Pausen. Sollten die Stunden pro Modul nicht erfüllt werden, wird kein Zertifikat zur Eintragung ausgestellt. Die Veranstaltungen dürfen nur in genehmigten Räumen stattfinden. Der Unterrichtsinhalt wurde laut der Behörde genehmigt und muss genau so abgehalten werden gemäß der Ausbildungsverordnung.

8. Sie haben noch weitere Fragen?
Per Telefon: +43 (0) 676 724 78 57
E-Mail: edi.gerstgrasser@team-instruktor.at

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Feldkirch, Vorarlberg.
GTG GmbH CEO/Geschäftsführer: Edi Gerstgrasser

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für kundenspezifische Dienstleistungen

1. Leistungsumfang der Dienstleistungen
Die im Auftrag näher beschriebenen Dienstleistungen werden von der GTG GmbH durch erfahrene Trainer durchgeführt. Die GTG GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen auf Wunsch des Kunden – zu den bei der GTG GmbH jeweils gültigen Bedingungen – auch in dessen Räumen oder angemieteten Räumen.
Ort und Zeit gelten jeweils wie im Auftrag vereinbart. Werden Dienstleistungen außerhalb der Räume der GTG GmbH erbracht, zu denen Hard- und Softwareprodukte benötigt werden, obliegt die Betriebsbereitschaft dieser Produkte, sofern nichts anderes vereinbart wurde, dem Kunden. Ebenso stellt der Kunde die notwendigen Räumlichkeiten (im eigenen Hause bzw. in angemieteten Räumen) zur Verfügung bzw. übernimmt die anfallenden Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Werden Veranstaltungsräume auf Wunsch des Auftraggebers bei den jeweiligen Behörden um Genehmigung angesucht und bewilligt, so werden die Aufwandskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die GTG GmbH führt die Dienstleistungen im vereinbarten Rahmen gemäß der Vereinbarung durch. Diese Leistungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Trainers und unter aktiver Mitwirkung durch den Kunden vorgenommen.
Eine Gewährleistung für das Eintreffen der Wirkung bestimmter Empfehlungen/Ergebnisse wird jedoch nicht übernommen. Auf Wunsch des Kunden erstellt die GTG GmbH ein Konzept, welches sowohl dem Training als auch dem Teilnehmermaterial als Basis dient. Die Anforderungen des Kunden werden dabei voll berücksichtigt. Methoden und Inhalte legt die GTG GmbH aufgrund ihrer Erfahrung und Berufspraxis fest. Die GTG GmbH behält sich vor, im Training situativ Inhalte und Methoden zu verändern, sofern dies der Trainingsablauf erforderlich macht.

Die GTG GmbH ist berechtigt, Fotos und sonstiges Bildmaterial, insbesondere Videos, von jeder Veranstaltung anzufertigen und unentgeltlich in Werbebroschüren und sonstigen Publikationen sowie Veröffentlichungen (insbesondere auch im Internet und in sozialen Medien) zu verwenden. Die Zustimmung kann vom Teilnehmer jederzeit schriftlich bei der GTG GmbH widerrufen werden.

2. Storno von Dienstleistungen
Bei einer Stornierung und bei Terminänderungen der vereinbarten Dienstleistung durch den Kunden bis zu 3 Monate vor dem vereinbarten Termin fallen 15% des vereinbarten Auftragswerts ohne Nachweis der Aufwendungen an.
Bei einer Stornierung von drei Monaten bis zu einem Monat vor Dienstleistungserbringung fallen 50 % des vereinbarten Auftragswerts ohne Nachweis der Aufwendungen an.
Bei einer Stornierung weniger als einem Monat vor Dienstleistungsbeginn fallen 100 % des vereinbarten Auftragswerts an. Fälligkeit innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung.

Die GTG GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, falls die Dienstleistungen wegen Krankheit des Trainers, aus technischen Gründen oder aus anderen von der GTG GmbH nicht zu vertretenden Gründen ausfallen müssen.
Die GTG GmbH wird vor Ausübung des Rücktrittsrechts versuchen, einen anderen geeigneten Mitarbeiter mit der Durchführung der Dienstleistungen zu betrauen oder diese auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern die Möglichkeit dazu besteht und der Kunde damit einverstanden ist. Solche Änderungen wird die GTG GmbH dem Kunden unverzüglich mitteilen und dann schriftlich bestätigen.

3. Unterlagen
Soweit vereinbart, stellt die GTG GmbH bei Trainings für jeden Teilnehmer ein Teilnehmermaterial in ausgedruckter Form zur Verfügung. Das Teilnehmermaterial gibt kurze Informationen über Trainingsinhalte und lässt insbesondere Raum für persönliche Ergänzungen während des Trainings. Hierzu sind der GTG GmbH spätestens 10 Tage vor Trainingsbeginn Vor- und Zunamen der Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben. Alle Rechte an den von der GTG GmbH individuell für den Auftraggeber erstellten Materialien (z. B. Konzepte, Unterlagen, Checklisten oder Software-Programme) stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu. Die GTG GmbH bleibt jedoch zur Mitbenutzung und zur sonstigen beliebigen Verwendung nicht geschützter Ideen, Konzepte und Erfahrungen und Techniken berechtigt, die bei der Erbringung der Leistung verwandt oder entwickelt wurden. Die Unterlagen oder Teile daraus dürfen ohne Genehmigung von der GTG GmbH weder vervielfältigt noch nachgedruckt, noch übersetzt, noch an Dritte weitergegeben werden. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Urheberrechtsschutz der verwendeten Unterlagen zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.

4. Honorare
Es gelten die vereinbarten Honorare der GTG GmbH zuzüglich gültiger Umsatzsteuer. Sie bestehen in der Regel aus Tagessätzen, Anfahrtspauschalen, Übernachtung, Spesen oder aus einer Projektpauschale, die die Trainingsleistungen und Trainingsunterlagen enthalten, oder aus einem Einzelnachweis der einzelnen Dienstleistungen, jeweils nach getroffener Vereinbarung.

5. Reisekosten und Spesen
Findet die Beratung bzw. finden die Trainings außerhalb eines Radius von 25 km von Koblach statt, entstehen folgende Reisekosten und Spesen:
- Pro Tag Spesen 35,00 Euro
- Reisekosten per PKW pro km 0,45 Euro
- 1. Klasse per Bahn, Economy Class per Flugzeug
- Hotelübernachtung mit Frühstück ca. 100 – 150 Euro

6. Zahlungsbedingungen
Die Honorare sind ohne Abzug, spätestens zum Dienstleistungsbeginn fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Alle Zahlungen sind per Überweisung mit Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto der GTG GmbH anzuweisen.

7. Sicherheit
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Sollte das nicht der Fall sein, wird der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen, die Teilnehmergebühren werden hier nicht erstattet.
Aus Datenschutzgründen ist es strengstens untersagt, Bilder, Videos anzufertigen und die Medien jeglicher Art zu verbreiten. Bei widerrechtlicher Handlung wird eine Strafanzeige gegen diese Personen erhoben. Wir wollen hier das Persönlichkeitsrecht aller unserer Teilnehmer und Personen schützen, die mit uns zusammenarbeiten.

8. Haftung
Die GTG GmbH haftet für keine Schadensersatzansprüche, soweit nicht z. B. bei Schäden an Privat genutzten Sachen oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

9. Nebenabreden, Gerichtsstand
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Feldkirch, Vorarlberg, wenn der Kunde Vollkaufmann ist. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aus Rechtsgründen nichtig ist, wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt die entsprechende, ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, zulässige Regelung.

CEO / Geschäftsführung
Edmund Gerstgrasser